Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

Das Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren. Das Gesetz regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.

Im Detail sieht das GEG folgende Anforderungen vor:

  • Bei Neubauten müssen bestimmte energetische Anforderungen erfüllt werden, die sich an einem maximalen Jahres-Primärenergiebedarf und einem maximalen Transmissionswärmeverlust orientieren.
  • Bei Bestandsgebäuden sind abhängig von der Art der baulichen Veränderung oder der Art der Nutzung Änderungen und Verbesserungen des energetischen Standards vorgesehen. Hier gibt es beispielsweise eine Pflicht zur Dämmung von obersten Geschossdecken und zur Erneuerung alter Heizkessel.
  • In beiden Fällen muss der Einsatz erneuerbarer Energien geprüft werden, beispielsweise durch die Installation von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen.

Darüber hinaus enthält das GEG Regelungen zur Energieberatung und zur Ausstellung von Energieausweisen. Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, den Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung des Gebäudes vorzulegen.

Das GEG ist also ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung und einen effizienten Umgang mit Energie in Gebäuden.